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Taxlex.net - Steuerlexikon

Zwischenzeugnis

Der Arbeitnehmer muss nicht auf die Beendigung des Arbeitsverhältnisses
warten, um ein Zeugnis zu erhalten. Will sich der Arbeitnehmer um einen
anderen Arbeitsplatz bewerben, kann er die Ausstellug eines Zwischenzeugnisses verlangen.
Ein Wechsel des Arbeitsplatzes muss aber nicht immer der Grund sein.
Ein Ersuchen kann dem Arbeitgeber auch signalisieren, dass der Arbeitnehmer eine Gehaltserhöhung anstrebt.
Andererseits ist es auch ratsam, sich ein Zwischenzeugnis vom alten
Chef ausstellen zu lassen, wenn ein Wechsel in der Chefetage ansteht.
Meist kann der neue Chef die Leistungen des Arbeitnehmers besser und
sachlicher beurteilen.

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