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Zeugnisklage
Weigert sich der Arbeitgeber, dem Arbeitnehmer ein Arbeitszeugnis
auszustellen oder sind im Zeugnis zu unrecht Tatsachen erfasst, die den
Arbeitnehmer in ein schlechtes Licht rücken, so kann der Arbeitnehmer
beim Amtsgericht mit einer Zeugnisklage dagegen vorgehen.
Der Arbeitnehmer kann nur auf Richtigstellung oder Erteilung eines
Arbeitszeugnisses klagen. Er ist in keiner Weise dazu
berechtigt, dem Arbeitgeber vorzuschreiben, wie das Arbeitszeugnis zu formulieren ist.
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