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Testament
Das Testament ist eine einseitige Willenserklärung des Erblassers, die bestimmt, was im Falle seines Todes mit seinem Vermögen geschehen soll.
(Erbe, Erbschaft)
Vorraussetzung für die wirksame Errichtung eines Testaments ist die Testierfähigkeit.
Die Auslegung des Testaments erfolgt anders als bei sonstigen Willenserklärungen nicht nach dem objektiven Empfängerhorizont: Maßgeblich ist hingegen der Wille des Testierenden.
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