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Qualifiziertes Arbeitszeugnis
Hierbei kommen zu der Art und Dauer des Arbeitsverhältnisses (einfaches Arbeitszeugnis) noch
zahlreiche Informationen hinzu.
Da das qualifizierte Zeugnis den Arbeitgeber mit Informationen über den Arbeitnehmer versorgt,
sollte es so ausführlich wie möglich sein.
Insbesondere sind im qualifizierten Arbeitszeugnis auf Bemerkungen über die Tätigkeit,
Verhalten und eventuelle Fortbildungsmaßnahmen des Arbeitnehmers zu achten.
Gegen Tatsachen, die zu Unrecht des Arbeitnehmers benannt sind, insbesondere in
seinem Verhalten, kann dieser mit einer Zeugnisklage beim Amtsgericht vorgehen.
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