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Miete
Der Mietvertrag verpflichtet den Vermieter nach § 535 BGB dem Mieter die Mietsache für die Dauer des Mietverhältnisses zu überlassen.
Ferner hat der Vermieter die auf der Mietsache ruhenden Lasten zu tragen und die Mietsache in vertragsgemäßem Zustand zu übergeben und diesen Zustand zu erhalten.
Der Mieter ist zur Entrichtung der Miete an den Vermieter verpflichtet.
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