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Kleinunternehmer
Im Inland ansässige Unternehmer können die sogenannte Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen, wenn Folgendes zutrifft:
- Gesamtumsatz im Vorjahr nicht höher als EUR 17.500
- Gesamtumsatz im laufenden Kalenderjahr wird EUR 50.000 voraussichtlich nicht übersteigen
Ein Kleinunternehmer darf keine Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) in Rechnung stellen. Im Gegenzug darf er keine Vorsteuer aus Eingangsrechnungen ziehen.
Beantragt der Unternehmer die Kleinunternehmerregelung beim Finanzamt und Diese wird genehmigt, so ist der Unternehmer für mindestens fünf Jahre an diese Regelung gebunden.
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