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Taxlex.net - Steuerlexikon

Kleinbetragsrechnung

Kleinbetragsrechnungen sind Rechnungen, deren Gesamtbetrag EUR 100,00 nicht übersteigt.

Anders als bei einer ordnungsmäßigen Rechnung reichen bei der Kleinbetragsrechnung folgende Angaben:

- Name und die Anschrift des leistenden Unternehmers
- Menge und Bezeichnung Lieferung oder sonstigen Leistung
- Entgelt und der Steuerbetrag in einer Summe
- Steuersatz für die Umsatzsteuer
- Bei Kleinunternehmern der Hinweis auf Steuerbefreiung
- Ausstellungsdatum der Rechnung

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