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Ist-Versteuerung
Bedeutet die Versteuerung der Umsätze nach vereinnahmten Entgelten (§ 20 UStG; Zeitpunkt des Zahlungseingangs).
Sofern der Gesamtumsatz im vorangegangenen Kalenderjahr die Höhe von EUR 125.000 nicht überschritten hat, kann man beim Finanzamt auf Antrag die Ist-Versteuerung erhalten.
Für Angehörige freier Berufe gilt diese Umsatzgrenze nicht.
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