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Ausbildungsfreibetrag
Der Ausbildungsfreibetrag beträgt EUR 924,00 für ein Kind, welches das
18. Lebensjahr vollendet hat und auswärtig untergebracht ist, also nicht bei den Eltern wohnt.
Voraussetzungen:
- das Kind befindet sich in der Berufsausbildung
- der Steuerpflichtige erhält Kindergeld oder einen Kinderfreibetrag
- das Kind hat keine eigenen Einkünfte und / oder Bezüge über EUR 1.848,00
(geregelt in § 33a Abs. 2 EStG)
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