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Taxlex.net - Steuerlexikon

Aufmerksamkeiten

Aufmerksamkeiten sind "Geschenke" gegenüber Geschäftsfreunden und Arbeitnehmern. Sie dürfen pro Jahr und pro Person höchstens EUR 35,00 netto betragen.

Wird diese Grenze von EUR 35,00 überschritten, werden diese Aufmerksamkeiten / Geschenke als nicht abzugsfähige Betriebsausgaben behandelt bzw. dem Arbeitnehmer zum Lohn hinzugerechnet.

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