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Anspruch auf ein Arbeitszeugnis
Jeder Arbeitnehmer hat nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses einen Anspruch auf ein Arbeitszeugnis.
Dieser Anspruch wurde im § 630 des Bürgerlichen Gesetzbuches verankert. (BGB)
Das Zeugnis ist unmittelbar nach Ausspruch der Kündigung auszustellen, um dem Arbeitnehmer zu ermöglichen
zukünftigen Arbeitgebern vollständige Bewerbungsunterlagen zur Verfügung zu stellen.
Der Arbeitnehmer hat die Möglichkeit von seinem Arbeitgeber die Ausstellung eines
einfachen- oder eines qualifizierten Arbeitszeugnisses zu verlangen.
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