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Taxlex.net - Steuerlexikon

Ansparabschreibung

Ansparabschreibung wird auch Ansparrücklage genannt.

Für eine geplante Anschaffung oder Herstellung neuer beweglicher Wirtschaftsgüter innerhalb der nächsten zwei Jahre kann bei kleinen und mittleren Betreiben eine Rücklage i.H.v. 40% der voraussichtlichen Anschaffungskosten / Herstellungskosten gebildet werden, max. jedoch EUR 154.000.

Die Rücklage muss mit Anschaffung des Wirtschaftsgutes, für welches Sie gebildet worden ist, gewinnerhöhend aufgelöst werden.

Bei Nichtinanspruchnahme ist ein entsprechender Gewinnzuschlag, nach Ablauf der zwei Jahre, zu berechnen. Er beträgt 6% und ist für jedes volle Wirtschaftsjahr, in dem die Rücklage bestand zu berechnen.

Der Gewinnzuschlag wird nicht innerhalb der Buchhaltung erfasst, sondern wird letztendlich manuell dem Gewinn / Verlust aus der GuV-Rechnung hinzugerechnet

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