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Anschaffungskosten
Alle Aufwendungen, die der Erwerber hat (inklusive
Anschaffungsnebenkosten), um das Wirtschaftsgut aus der fremden in die eigene Verfügungsmacht zu überführen und es in den Zustand zu versetzen, dass es den ihm zugedachten Betriebszweck erfüllen kann.
Skonti, Rabatte, Boni und Preisnachlässe mindern die Anschaffungskosten.
Nicht zu den Anschaffungskosten gehören:
Finanzierungskosten (z.B. Zinsen, Damnum, Wechseldiskont)
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