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Absetzung für Abnutzung
auch
AfA und
Abschreibung genannt.
Die Absetzung für Abnutzung ist die buchmäßige Erfassung der Wertminderung abnutzbarer Anlagegüter. Die Wertminderung resultiert aus Gebrauchsverschleiß, technischen Fortschritt, Preisfall und stellt letztendlich die für jedes Anlagegut individuell betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer dar.
Bei der
Abschreibung werden die
Anschaffungskosten auf die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer verteilt.
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