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Taxlex.net - Steuerlexikon

Absetzung für Abnutzung

auch AfA und Abschreibung genannt.

Die Absetzung für Abnutzung ist die buchmäßige Erfassung der Wertminderung abnutzbarer Anlagegüter. Die Wertminderung resultiert aus Gebrauchsverschleiß, technischen Fortschritt, Preisfall und stellt letztendlich die für jedes Anlagegut individuell betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer dar.

Bei der Abschreibung werden die Anschaffungskosten auf die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer verteilt.

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